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Warum ist es wichtig, ob für Ihr Unternehmen ein
allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert ??
Bei den mittlerweile regelmäßig stattfindenden Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger ermittelt der Prüfer als erstes, ob es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Ihr Unternehmen gibt.
Ist dies der Fall, wird er überprüfen, ob Ihre Aushilfen (400,00 €uro-Jobber) den Std.-Lohn erhalten, der ihnen nach diesem Tarifvertrag zusteht. Sollten Sie Ihren Aushilfen einen geringeren Std.-Lohn bezahlen, wird er den fiktiven Std.-Lohn lt. Tarifvertrag mit den geleisteten Arbeitsstunden multiplizieren. (Übrigens: Seit Einführung des Systems ELENA im Januar 2010 sind die Arbeitsstunden jedes Mitarbeiters zu melden)
Beispiel: Std.-Lohn lt. allgemeinverbindl. Tarifvertrag €uro 10,50, Sie haben Ihrer Aushilfe €uro 400,00 für 43,5 Std. gezahlt. Dies entspricht einem Std.-Lohn in Höhe von €uro 9,19.
Der Prüfer multipliziert nun die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Tarif-Stundenlohn und kommt nunmehr auf einen fiktiven Arbeitslohn von €uro 456,75 (€uro 10,50 Std.-Lohn x 43,5 Std.). Somit liegt kein sozialversicherungsfreier Aushilfslohnjob vor und von dem fiktiven Verdienst werden Sozialabgaben fällig. Auf diese Weise kommen bei einer Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger schnell einige Tausend €uro an Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.
Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, dass Sie als Arbeitgeber regelmäßig prüfen, ob es für Ihr Unternehmen einen Tarifvertrag gibt und ob dieser Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Bitte benutzen Sie hierfür den nachstehenden Link:
http://www.bmas.de/portal/38140/2009__10__01__ arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.html
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Prüfung nicht für Sie vornehmen können. Dies ist bei der Vielzahl der Unternehmen und der unterschiedlichen Branchen sehr zeitaufwendig
Sollten Sie noch Rückfragen oder Klärungsbedarf haben, rufen Sie uns gern an. Unserer Mitarbeiterteam steht Ihnen mit Rat + Tat zur Verfügung.
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